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Dokument-ID: 790827
9.3 Hinterbliebenenleistungen aus der Unfallversicherung
Einleitung
Mit dem Tod des Ehepartners bzw der Ehepartnerin enden die Leistungen aus dem Bereich der Sozialversicherung.
Bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben Angehörige grundsätzlich Anspruch auf Geldleistungen aus der sozialen Unfallversicherung.