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Dokument-ID: 775396
12.2 Hinterbliebenenleistungen für Lebensgefährten
Mit dem Tod des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin enden die Leistungen aus dem Bereich der Sozialversicherung.
Aus der Unfallversicherung
Bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben Angehörige grundsätzlich einen Anspruch auf Geldleistungen aus der sozialen Unfallversicherung.