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Dokument-ID: 1193544
1.3 Kinderschutz – Rechtliche Grundlagen
Kinderschutz in Österreich stützt sich insbesondere auf folgende rechtliche Grundlagen:
- UN-Konvention über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989: Weltweit gültige Standards zur Sicherung der Grundbedingungen einer kindgerechten, menschenwürdigen Existenz. Dazu zählen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte, Rechte auf Versorgung sowie ein umfassendes Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt (physisch, psychisch, sexualisiert) und Ausbeutung (Art 19 UN-KRK)
- Weitere internationale Rechtsquellen wie Gewaltschutz für Kinder nach der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Frauenrechtskonvention
- Kindeswohlvorrang und Kinderpartizipation nach Art 24 Grundrechte-Charta der EU
- Kinderschutz im Rahmen der EMRK (inkl EGMR-Judikatur zu Art 2, 3 und 8 EMRK)
- Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern aus dem Jahr 2011, einschließlich Kindeswohlvorrang, Kinderrecht auf Partizipation, explizites Kinderrecht „auf gewaltfreie Erziehung“ und auf Entschädigung, Gleichbehandlungsgebot von Kindern mit Behinderungen
- Auf einfachgesetzlicher Ebene im Familien- und Kindschaftsrecht insbesondere das gesetzliche Gewaltverbot in der Erziehung (§ 137 Abs 2 ABGB) und die Kriterien zur Konkretisierung des Rechtsbegriffs „Kindeswohl“ (§ 138 ABGB)
- Kinder- und Jugendhilferecht inklusive Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (2. Teil) iVm der Vereinbarung gem Art 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe 2019 und die Kinder- und Jugendhilfegesetze der Länder
- Opferschutz für Kinder im Verfahrensrecht (zB StPO/Prozessbegleitung)