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Dokument-ID: 1161992
5.2 Kontaktrechtsregelung
Wesen und Einvernehmlichkeitsgebot
Beim Kontaktrecht geht es um persönliche Kontakte zum getrennt lebenden Elternteil. Das Kind und jeder Elternteil haben das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte. Diese sollen das Kind und die Eltern einvernehmlich regeln (§ 187 Abs 1 Satz 1 und 2 ABGB).