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5.16 Kosten der Kontaktausübung und im Kontaktrechtsverfahren
Die Kosten der Kontaktausübung hat grundsätzlich der kontaktberechtigte Elternteil zu tragen. Eine Auswirkung auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage ergibt sich nur, wenn sich der betreuende Elternteil etwas erspart. Die Betreuung des Kindes führt dann zu einer Reduzierung der Unterhaltspflichten, wenn die Kontaktzeit das übliche Ausmaß von einem Tag in der Woche (ein Wochenende alle zwei Wochen) überschreitet. Für jeden weiteren Betreuungstag tritt eine Reduktion von 10 % des ermittelten Geldunterhaltsanspruchs ein. Bei gleichwertigen Betreuungs- und Naturalunterhaltsleistungen kann, wenn auch das Einkommen der Eltern etwa gleich hoch ist, die Geldunterhaltspflicht ganz entfallen.