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Dokument-ID: 790836
9.5.1 Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
Bei der Ermittlung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes wird das Einkommen der Ehepartner nicht angerechnet.
Für Ehepartner gebührt jedoch ein Familienzuschlag, wenn die arbeitslose Person zum Unterhalt des Ehepartners wesentlich beiträgt und mindestens ein Familienzuschlag für ein minderjähriges Kind zusteht.