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Dokument-ID: 895759
11.1.5 Mehrkindzuschlag
Allgemeine Information
2024 steht ein monatlicher Mehrkindzuschlag in Höhe von EUR 23,30 für jedes im Bundesgebiet (oder im EU-Raum) lebende dritte und weitere Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird, zu. Der Anspruch auf Mehrkindzuschlag ist einerseits abhängig vom Anspruch auf Familienbeihilfe und andererseits vom Einkommen des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird, dh für das Jahr 2024 sind die Verhältnisse 2023 maßgeblich.