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Dokument-ID: 775394
12.1 Mitversicherung für Lebensgefährten
Einleitung
Auch ohne Eheschließung können sowohl gleich- als auch andersgeschlechtliche Personen mitversichert werden. Durch die Mitversicherung haben Lebensgefährten einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen aus der Krankenversicherung.