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Dokument-ID: 870888
3 Namensrecht
Im Namensrecht des ABGB wurde durch das KindNamRÄG 2013 die Wahl des gemeinsamen Familiennamens von Ehegatten und des Familiennamens von Kindern liberalisiert und insbesondere in Bezug auf Doppelnamen sehr flexibel gestaltet. Nach der Neugestaltung des Namensrechts kommt den Eltern diesbezüglich ein großer Entscheidungsspielraum zu.