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Dokument-ID: 1198189
8.1.2 Pensionistenabsetzbetrag
Allgemeines
Der Pensionistenabsetzbetrag wird automatisch von der pensionsauszahlenden Stelle berücksichtigt. Bei Pensionsbezügen bis EUR 21.245,– jährlich beträgt er EUR 1.002,–. Für Pensionseinkünfte zwischen EUR 21.245,– und EUR 30.957,– kommt es zu einer Einschleifung des Pensionistenabsetzbetrages. Zu einer Einschleifung kommt es auch dann, wenn Sie neben einer ausländischen Pension nur eine geringe inländische Pension beziehen. Bei höheren Pensionseinkünften steht kein Pensionistenabsetzbetrag mehr zu.