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Dokument-ID: 1071490
7.5 Privilegierung bei Begehung durch Angehörige
Begehung im Familienkreis
§ 166 StGB
Gem § 166 StGB ist nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen (wenn die Tat jedoch sonst mit einer Freiheitsstrafe bedroht wäre, die drei Jahre erreicht oder übersteigt, nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen) zu bestrafen, wer