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Dokument-ID: 1015921
4.4.2 Scheidungsvereinbarung mit Schwerpunkt Sonderbedarfsregelung
1. Ehegattenunterhalt
Beide Antragsteller verzichten wechselseitig auf jeglichen Unterhalt; dies gilt auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter gesetzlicher Bestimmungen oder unverschuldeter Notlage, Krankheit und überhaupt für Ereignisse, die die Antragsteller derzeit nicht bedenken oder nicht voraussehen können.