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Dokument-ID: 1113875
2.7.5 Umstandsklausel
Das Gericht kann im Aufteilungsverfahren aber auch von einer ursprünglich ausgewogenen und angemessenen Vereinbarung abweichen, wenn deren Zuhaltung nach den Umständen des Einzelfalls den anderen so unbillig benachteiligt, dass ihm deren Zuhaltung nicht mehr zugemutet werden kann. Bei dieser Entscheidung sind insbesondere die Dauer der eingetragenen Partnerschaft und die Gestaltung der partnerschaftlichen Lebensverhältnisse der eingetragenen Partner zu berücksichtigen.