© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1102313

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.9 Unterhalt bei Scheidung nach § 55 EheG mit Schuldausspruch

Ist die Ehe nach § 55 EheG geschieden worden und enthält das Urteil den Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG (alleiniges oder überwiegendes Zerrüttungsverschulden des Klägers), so gilt für den Unterhaltsanspruch des beklagten Ehegatten auch nach der Scheidung § 94 ABGB; es ist also Unterhalt wie bei aufrechter Ehe zu leisten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop