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Neu Dokument-ID: 1251278

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10.3 Unterhaltsanspruch bei § 49 EheG-Scheidung mit Ausspruch alleinigen/überwiegenden Verschuldens

Gesetzlicher Unterhaltsanspruch gem § 66 EheG

Nach einer Scheidung gem § 49 EheG mit Ausspruch des alleinigen oder überwiegenden Verschuldens eines Ehegatten entsteht ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch für den schuldlosen bzw weniger schuldigen Ehegatten. Dieser Anspruch ist in § 66 EheG geregelt.

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