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Dokument-ID: 816200
8.4 Veräußerung an Dritte
Allgemein
Mit Wirkung 1. April 2012 wurde die Besteuerung von privaten Grundstücksveräußerungen umfassend geändert. Eine allenfalls anfallende Einkommensteuer wird in Form der Immobilienertragsteuer (25 % bis 31. Dezember 2015 bzw 30 % ab 1. Jänner 2016) eingehoben.