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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5 Verfahren in Obsorgeangelegenheiten

Allgemeines

Das Verfahren über die Obsorge fällt in die sachliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte. Örtlich ist jenes Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel die minderjährige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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