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Dokument-ID: 259799
5 Verlöbnis – Auflösung des Verlöbnisses
Das Verlöbnis wird entweder beendet durch
- die Eingehung einer Ehe durch die Verlobten
- einvernehmliche Auflösung oder
- einseitige Willenserklärung eines Verlobten (Rücktritt).