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Dokument-ID: 1071447
5.10 Verzicht auf Schutz vor Gewalt
Ein Verzicht auf die Wegweisung des Ehegatten bei Gewalttätigkeiten ist unwirksam. Der OGH hat sich mit dieser Thematik in der Entscheidung 7 Ob 15/14b auseinandergesetzt, der folgender Sachverhalt zugrunde lag: Der Ehemann litt seit langem an paranoider Schizophrenie. Nach Drohungen und Gewalttätigkeiten wurde er auf Antrag der Ehefrau mit einstweiliger Verfügung gem § 382b EO aus der Ehewohnung gewiesen.