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Neu Dokument-ID: 1182060

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4 Wirksamkeit der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist – von Anfang an – unwirksam, wenn

  1. sie nicht frei und ernstlich erklärt oder durch Irrtum, List, Täuschung oder physischen oder psychischen Zwang veranlasst wurde,
  2. ihr Inhalt strafrechtlich nicht zulässig ist oder
  3. der Stand der medizinischen Wissenschaft sich im Hinblick auf den Inhalt der Patientenverfügung seit ihrer Errichtung wesentlich geändert hat.

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