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Dokument-ID: 1025436
2.1.1 Übersicht Scheidung aus anderen Gründen
- Unter „Scheidung aus anderen Gründen“ (im Verhältnis zur Verschuldensscheidung nach § 49 EheG) werden folgende Scheidungsvarianten zusammengefasst:
- Scheidung wegen ehezerrüttendem Verhalten ohne Verschulden (§ 50 EheG)
- Scheidung wegen ansteckender oder ekelerregender Krankheit (§ 52 EheG) und
- Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (§ 55 EheG) und
- Einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG)
- Neben der einvernehmlichen Scheidung (die in Register 5 behandelt wird) hat die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft unter den Scheidungen aus anderen Gründen die praktisch größte Bedeutung.
- Siehe zur prozentuellen Aufteilung der einzelnen Scheidungsvarianten bezogen auf 2018 auch die nachfolgende Tabelle: