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Dokument-ID: 1089020
4.3.3 Schenkungsvertrag/Datenblatt
- Vertragsparteien
- Geschenkgeber: Titel, Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer, Beruf, Wohnadresse, Staatsbürgerschaft
- Geschenknehmer: Titel, Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer, Beruf, Adresse, Staatsbürgerschaft
- Verhältnis zwischen Vertragsparteien (Verwandtschaftsverhältnis durch Urkunde dokumentieren)
- Schenkungsobjekt und Nutzungsabsicht
- Genaue Beschreibung des Schenkungsgegenstandes
- Art: unbebautes Grundstück, bebautes Grundstück, landwirtschaftliches Grundstück, Einfamilienhaus, Betriebsobjekt, Wohnungseigentum, Wald
- Derzeitige Nutzung, beabsichtigte Nutzung
- Bestehende Belastungen: Wohnbauförderung, Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Mietrechte, Wohnrechte, Fruchtgenussrechte
- Bei Kreditverbindlichkeiten allenfalls weitere Tilgung durch Geschenkgeber
- Übernahme Einrichtungsgegenstände, Inventar
- Bebautes Grundstück: Baubewilligung, Benützungsbewilligung, Versicherungen
- Eigentumswohnung: Wohnungseigentumsvertrag, Benützungsregelung, Hausverwaltung, Reparaturfonds, bereits beschlossene Reparaturen
- Bestehende Versicherungen (zB Haushaltsversicherung)
- Genehmigungen, Widmung
- Allenfalls Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes bei Schenkung an Minderjährigen
- Gegenleistung/Belastungsmöglichkeiten
- Fruchtgenussrecht
- Wohnungsgebrauchsrecht
- Belastungs- und Veräußerungsverbot
- Verpflichtung zur Pflege
- Sicherung des Geschenknehmers
- Lastenfreistellung von Pfandrechten
- Lastenfreistellung von Dienstbarkeiten
- Einheitswert
- Bescheid, Finanzamt, Aktenzeichen
- Widerruf der Schenkung/Verzicht Widerruf
- Übergabe/Stichtag der Übergabe
- Übergabetag
- Übergabe bereits erfolgt
- Achtung! Ein Schenkungsvertrag ohne wirkliche Übergabe ist notariatsaktpflichtig. Eine „wirkliche Übergabe“, also ein neben dem Schenkungsvertrag als Übergabe erkennbarer weiterer Akt, liegt dann vor, wenn er sinnfällig nach außen erkennbar und so beschaffen ist, dass aus ihm der Wille des Geschenkgebers hervorgeht, das Objekt der Schenkung sofort aus seiner Gewahrsame in den Besitz des Beschenkten zu übertragen.
- Die Formulierung in einem Schenkungsvertrag, „die Übergabe und Übernahme des Schenkungsgegenstands in den tatsächlichen Besitz und Genuss erfolgt (nicht: erfolgte) am Tag der Unterfertigung dieser Vertragsurkunde und gleichzeitiger Übergabe der Verwaltungsunterlagen und Begehen der Liegenschaft” lässt offen, ob die Übergabe bei Vertragsunterfertigung bereits erfolgt war oder ob dieser Vorgang erst als bevorstehend angekündigt wird. Die Einverleibung des Eigentums des Geschenknehmers an der Liegenschaft in das Grundbuch ist daher mit einem solchen Schenkungsvertrag nicht möglich (OGH 26.8.2008, 5 Ob 164/08s).
- Gewährleistung
- Frei von Geldlasten
- Schenkungsobjekt nicht vermietet/verpachtet/mit Wohnrecht dritter Personen belastet
- Frei von Bodenverunreinigungen
- Flächenausmaß
- Beschaffenheit
- Ertrag
- Verwertbarkeit
- Vorschenkungen – außer Gelegenheitsgeschenke (Weihnachten, Geburtstag etc) innerhalb von zehn Jahren
- Datenschutzblatt ausfüllen und unterfertigen lassen
- Vollmachtsformular
- Kosten
- Vertragserrichtungskosten
- Vermessungskosten
- Grundstücksteilungskosten
- Lastenfreistellung
- Grunderwerbssteuer
- Eintragungsgebühr