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3.2.2 Vorausvereinbarung über Aufteilung der Partnerschaftswohnung (Opt-out) samt darin befindlichen Hausrates
Vorausvereinbarung über die Aufteilung der partnerschaftlichen Wohnung (Opt-out)
1. Grundlagen
1.1 | Begründung der EP Die eingetragenen Partner haben am 07.07.2017 beim Standesamt Wien-Währing eine eingetragene Partnerschaft begründet. |
1.2 | Personalstatut/anzuwendendes Recht Die eingetragenen Partner sind beide österreichische Staatsbürger. Auf ihre eingetragene Partnerschaft und deren allfällige Auflösung finden daher die materiellrechtlichen Bestimmungen des österreichischen Eingetragenen Partnerschaftsgesetzes Anwendung. |
1.3 | Güterstand Den eingetragenen Partnern ist bekannt, dass nach österreichischem Recht als gesetzlicher ehelicher Güterstand gem § 1237 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) – mangels abweichender Vereinbarung durch Partnerschaftspakt – Gütertrennung gilt. Die eingetragenen Partner stellen klar, dass die gegenständliche Vereinbarung die bestehende Gütertrennung unberührt lässt und vereinbaren, dass Gütertrennung auch für den Fall einer Änderung der oben dargestellten Rechtslage gelten soll. |
1.4 | Regelungsgegenstand Gegenstand dieser Vereinbarung ist ausschließlich die Regelung des rechtlichen Schicksals der derzeitigen partnerschaftlichen Wohnung in 1110 Wien, Beispielstraße 111/11 sowie des darin befindlichen Hausrates. |