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Elektriker/Elektrotechniker
Begriff „Elektriker“, Begriff „Elektrotechniker“
Die Begriffe „Elektriker“ oder „Elektrotechniker“ werden in Österreich als Berufsbezeichnung für eine Person verwendet, die die fachliche Qualifikation für das Errichten und den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel besitzt.
Elektriker oder Elektrotechniker arbeiten in verschiedenen Branchen, wie beispielsweise in der Energietechnik, in der Anlagen- oder Betriebstechnik, in der Elektro- und Gebäudetechnik oder in der Automatisierungs- und Prozessleittechnik. Man verwendet dann die spezielleren Berufsbezeichnungen, wie beispielsweise „Elektroanlagentechniker“ bzw „Elektroanlagentechnikerin“ oder „Elektroenergietechniker“ bzw „Elektroenergietechnikerin“.
Der Aufgabenbereich der Elektroanlagentechniker erstreckt sich auf alle Arten elektrisch betriebener Maschinen und Produktionsanlagen, die in Gewerbe- und Industriebetrieben zum Einsatz gelangen sowie auf Kraftwerksanlagen, Transporteinrichtungen und Personentransportanlagen. Elektroanlagentechniker führen alle Wartungs- und Reparaturarbeiten dieser Anlagen durch.
Elektroenergietechniker stellen hingegen Geräte, Maschinen und Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung von elektrischer Energie her. Sie montieren vor Ort und nehmen dort alle Vorarbeiten zur Inbetriebnahme dieser Geräte, Maschinen und Anlagen vor. Die wichtigsten Produkte, die Elektroenergietechniker herstellen, sind Steuer- und Förderanlagen, Aufzüge, Maschinenstraßen, E-Werk und Umspannwerkeinrichtungen, Elektromotoren, Spulen und Wicklungen, Relais sowie Stromrichter für Lokomotiven und U-Bahn-Fahrwerke. Es handelt sich hierbei um speziell angefertigte Einzelprodukte.
Grundlage der Qualifikation sind
- die fachliche Ausbildung,
- die erforderlichen beruflichen Kenntnisse und
- die einschlägigen Berufserfahrungen.
Die Qualifikation zu diesem Beruf wird durch eine fachliche Ausbildung in diesem Lehrberuf, bestehend aus einem Grundmodul und einem der folgenden Hauptmodule
- Elektro- und Gebäudetechnik,
- Energietechnik,
- Anlagen- und Betriebstechnik,
- Automatisierungs- und Prozessleittechnik
erworben. Die Gesamtdauer dieser Ausbildung beläuft sich auf 3 1/2 Jahre. Ergänzend besteht die Möglichkeit, für ein halbes Jahr ein weiteres Hauptmodul oder eines der Spezialmodule zu absolvieren. In diesem Fall kommt es zur Verlängerung der Lehrzeit auf maximal vier Jahre.
Aufgabenbereich und Sorgfaltsmaßstab
Der Aufgabenbereich eines Elektrikers bzw eines Elektrotechnikers erstreckt sich im Wesentlichen auf Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
Alle Arbeiten haben nach den einschlägigen Normen, wie der ÖVE/ÖNORM E 8101 und ÖVE RL R 12-2, und Vorschriften, wie der Elektroschutzverordnung, des Elektrotechnikgesetzes, der Bauarbeiterschutzverordnung, den Arbeitnehmerschutzbestimmungen, der Maschinenschutzverordnung und der Arbeitsmittelverordnung, etc zu erfolgen. Zur Vornahme dieser Arbeiten sind ausschließlich Elektriker bzw Elektrotechniker oder unter deren Leitung und Aufsicht elektrotechnisch unterwiesene Personen befugt.
Die Einhaltung dieser Grundsätze und Bestimmungen obliegt der Geschäftsführung des im Bereich der Elektrotechnik tätigen Unternehmens.
Die elektrotechnischen Arbeiten lassen sich in
- Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
- Arbeiten in spannungsfreien Zustand, in Arbeiten unter Spannung,
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile sowie
- gelegentliche Stell- oder Bedientätigkeiten in der Nähe berührungsgefährlicher Teile einteilen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Elektroschutzverordnung 2012.
Bevor man an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln arbeitet, muss der Elektriker bzw der Elektrotechniker dafür sorgen, dass deren spannungsfreier Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt ist. Um den spannungsfreien Zustand festzustellen, sind folgende Prüfgeräte geeignet: Spannungsprüfer, fest eingebaute Mess-, Anzeige- oder Meldegeräte, ortsveränderliche Messgeräte, einschaltfeste Erdungsschalter und Kabelschneide- und Kabelbeschlussgeräte.
Dabei hat der Elektriker bzw der Elektrotechniker die fünf Sicherheitsregeln zu beachten:
- Freischalten (= das allseitige Ausschalten oder Abtrennen einer Anlage, eines Anlagenteils oder eines Betriebsmittels)
- Gegen Wiedereinschalten sichern (als geeignete Maßnahmen gegen das Wiedereinschalten eignen sich insbesondere Verbotsschilder)
- Feststellung der Spannungsfreiheit vor Arbeitsbeginn
- Abdecken und Abschranken der benachbarten, unter Spannung stehenden Teile
Sollen Arbeiten unter Spannung ausgeführt werden, so dürfen diese nur nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Diese Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden, die eine für die betreffenden Arbeiten einschlägige Spezialausbildung sowie die erforderlichen Nachschulungen erhalten haben und über die für die betreffenden Arbeiten notwendige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verfügen. Bei starkem Regen, bei schlechter Sicht, bei Gewitter, bei Brand- und Explosionsgefahr oder wenn Arbeitsmittel nicht ungehindert benutzt werden können, dürfen Arbeiten unter Spannung nicht durchgeführt werden.
Das Arbeiten in der Nähe aktiver Teile ist nur gestattet, wenn einerseits die aktiven Teilen gegen direktes Berühren geschützt werden, der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt wird, die spannungsfreien Teile abgedeckt oder abgeschrankt werden und andererseits der geforderte Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Gelegentliche Stell- oder Bedientätigkeiten werden in der Praxis häufig von den elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt.