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Dokument-ID: 1070344
4.9 Anwendung von Normen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel sind gem § 1 Abs 1 ETG 1992 Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen zur Gewinnung, Fortleitung oder zum Gebrauch elektrischer Energie bestimmt sind. Auch Geräte oder Apparate, die für den Endnutzer bestimmt sind und elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden können, sind als elektrische Betriebsmittel anzusehen.