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4.7 Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
Rechts- und Normenverweise: ASchG, ETG, ESV 2012, OVE E 8101:2019-01-01, OVE EN 50110:2014-10-01
Frage | Ja | Nein | |
1 | Verantwortlichkeiten | ||
1.1 | Anlagenverantwortlicher: | ||
1.2 | Arbeitsverantwortlicher: | ||
2 | Arbeitsstelle | ||
2.1 | Bezeichnung: | ||
3 | Werden alle Tätigkeiten spannungsfrei durchgeführt? | ||
4 | Werden Tätigkeiten nach den fünf Sicherheitsregeln durchgeführt? | ||
5 | Ist die Arbeitsstelle deutlich gekennzeichnet? | ||
6 | Kann der spannungsfreie Zustand von benachbarten Anlagenteilen hergestellt werden? | ||
7 | Ist der Schutz durch Abstand entsprechend den Tabellen 101 und 102 der OVE-EN 50110-1:2014-10-01 gegeben? | ||
8 | Ist bei Unterschreitung des Abstands nach OVE-EN 50110-1:2014-10-01 für den Schutz durch Abdeckung und/oder Abschrankung unter Berücksichtiung der Gefahrenzone DL nach Tabelle A.1 der OVE-EN 50110-1:2014-10-01 gesorgt? | ||
9 | Weisen die Schutzeinrichtungen zum Abdecken oder Abschranken die erforderliche Spannungsfestigkeit auf? | ||
10 | Wurden alle an den Arbeiten beteiligten Mitarbeiter über mögliche Gefahren und über die Sicherungsmaßnahmen informiert? | ||