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Dokument-ID: 1097971
6.1 Erdungsanlagen – Rechtsgrundlagen, Normen, Risikobeurteilung
Einleitung
Eine Erdungsanlage ist eine fundamentale Schutzeinrichtung der Elektrotechnik für die Sicherheit und Funktionalität der elektrischen Anlage in einem Gebäude. Unter „Erder“ ist nach den Begriffsbestimmungen der einschlägigen Norm OVE E 8104:2019-01-01 ein „leitfähiges Teil, das in das Erdreich oder in ein anderes bestimmtes leitfähiges Medium, zB Beton, das in elektrischem Kontakt mit der Erde steht, eingebettet ist“ zu verstehen.