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Dokument-ID: 1098007
6.3 Errichtung von Erdern
Im informativen Anhang 54.D zum Teil 5-54 der OVE E 8101:2019-01-01 wird ausgeführt, dass für die Errichtung eines Erders die Kenntnis des Erdausbreitungswiderstandes von eminenter Bedeutung ist. Dieser ist einerseits von der Form und Abmessung des Erders und andererseits vom spezifischen Erdwiderstand des Erdbodens, in den der Erder verlegt werden soll, abhängig. Bei der Form des Erders ist vor allem die Länge des Erders von Bedeutung, während der Querschnitt einen geringeren Einfluss auf die Erdungswirkung ausübt.