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3.3 Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede
Im Bereich der Elektrotechnik gibt es einige Akteure und unterschiedliche Berufsbezeichnungen. Alle gemeinsam sollten Elektrofachkräfte sein und somit die entsprechenden Fähigkeiten haben, um Gefahren der Elektrizität zu erkennen und zu vermeiden. Ohne eine entsprechende Gewerbeberechtigung ist es der Elektrofachkraft gem § 12 Abs 2 ETG jedoch nur gestattet, elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel nicht gewerbsmäßig herzustellen, zu ändern oder Instand zu halten.