© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1087859

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.1 Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ausschreibungen

Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen

Unter Ausschreibung versteht man die Erklärung des Auftraggebers an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmern, wie Installations- oder Elektrotechnikunternehmern, in der er festlegt, welche Leistung er zu welchen Bedingungen erhält. Sie beinhaltet sowohl die Bekanntmachung als auch die Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen. Sie setzt sich somit aus den Ausschreibungsbestimmungen, besonderen Verfahrensbestimmungen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen, Mustererklärungen, Formularblättern und dergleichen zusammen. Die Definition der Ausschreibung ist in § 2 Z 7 BVergG 2018 geregelt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Elektrosicherheit in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop