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Dokument-ID: 1059175
4.7 Standesregeln
Aufgrund der Gewerbeordnung wurden im BGBl 2014, II 12, Standesregeln für Elektrotechniker erlassen, die unter anderem Elektrotechniker als Gewerbetreibende bei Ausübung ihres Gewerbes verpflichten, Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Menschen zu treffen.