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Dokument-ID: 1032170
3.1.2 Technisches Büro
Definition „Technisches Büro“
Der Begriff „Technisches Büro“ findet sich in der Gewebeordnung nicht. Gewerberechtlich handelt es sich dabei um „Ingenieurbüros“. In unterschiedlichen Gesetzesmaterien, wie zB in der Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung, • [Fußnote: Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung – FGTV 2010, BGBl II 247/2010.] findet sich aber nach wie vor auch der Begriff „Technisches Büro“. Als Synonym für den Begriff der Ingenieurbüros wird – so wie in der Gewerbeordnung auch – der Begriff „Beratende Ingenieure“ verwendet.