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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.9.2 Was passiert, wenn Leerzeiten entstehen, weil das vom Kunden bereitgestellte Material schadhaft ist?

Wenn der Kunde das Material dem Elektriker/Elektrotechniker bzw dem Installateur bzw dem Monteur zur Verfügung stellt und sich im Zuge der Arbeiten herausstellt, dass dieses schadhaft ist, stellt sich die Frage, wer in solch einem Fall die Preisgefahr trägt? Ist der betroffene Kunde verpflichtet, dem beauftragten Werkunternehmer die Leerzeiten zu bezahlen?

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