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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.9.3 Wer haftet bei Mängeln und Schäden?

Grundsätzlich gilt für Elektriker/Elektrotechniker bzw für Installateure bzw für sonstige Werkunternehmer die Regel: „Derjenige, der die Arbeiten ausführt, haftet auch.“

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