© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 881592

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.2 1. Linie: Kinder (§ 732 ABGB)

Erbansprüche geborener/ungeborener Kinder

In der ersten Parentel erben die Kinder des Verstorben zu gleichen Teilen (nach Köpfen). Ungeborene Kinder sind den bereits lebenden Kindern in der Erbfolge gleichgestellt. Gem § 22 ABGB zählt der bei Erbanfall Gezeugte zu den gesetzlichen Erben, zu seinen Gunsten kann testiert werden, er kann durch Vermächtnis bedacht werden (Aicher in Rummel3 ABGB, Rz 7 zu § 22); dem bereits gezeugten Ungeborenen fällt die Erbschaft unter der Bedingung seiner Lebendgeburt wie einem Geborenen zu (Welser in Rummel3, Rz 2 zu § 536; OGH 11.01.2001, 2 Ob 346/00x).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop