© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 882100
8.2.3 Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen des Erben (§ 812 ABGB)
Die Gläubiger können im Verlassenschaftsverfahren beantragen, dass ein ihrer Forderung entsprechender Teil der Verlassenschaft vom Vermögen des Erben abgesondert wird.