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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.4 Abweichungen von der allgemeinen Erbfolge (§ 751 ABGB)

Sondererbfolge Anerbenrecht

Die für die Weitergabe landwirtschaftlicher Betriebe bestehenden Sondervorschriften haben gegenüber den erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB Vorrang. Die Teilungsvorschriften für bäuerliche Erbhöfe befinden sich im Anerbengesetz, im Kärtner Erbhöfegesetz und im Tiroler Erbhöfegesetz. Das Anerbengesetz gilt in allen Bundesländern mit Ausnahme von Kärnten und Tirol.

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