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Dokument-ID: 881899
6.5.1 Schenkungsanrechnung bei der gewillkürten oder gesetzlichen Erbfolge (§ 752 ABGB)
Telos der Schenkungsanrechnung
Im Gesetz ist in den §§ 752 bis 755 für den Fall Vorsorge getroffen, dass der Verstorbene durch eine Schenkung einen Teil seines Vermögens zu Lebzeiten übergibt und im Fall seines Todes die Erben eine durch Zuwendungen geminderte Verlassenschaft erhalten würden. Die Anrechnung auf den Erbteil erfolgt sowohl bei der letztwilligen als auch bei der gesetzlichen Erbfolge.