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Dokument-ID: 881905
6.5.3 Anrechnung von Schenkungen an Vorfahren oder bei Anwachsung (§ 754 ABGB)
Auch die Nachkommen vorverstorbener Nachkommen (Enkel, Urenkel) müssen sich das anrechnen lassen, was ihr Vorfahre im Wege der Zuwendung (Schenkung iwS) zu Lebzeiten des Verstorbenen erhalten hat. Auf Verlangen eines Kindes müssen sich auch die Nachkommen eines vorverstorbenen Kindes