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Neu Dokument-ID: 1185308

Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.2 Anspruchsberechtigte/Anspruchsdauer

Anspruch auf Witwenpension hat die Witwe/der Witwer nach dem Tod des versicherten Ehegatten bzw der versicherten Ehegattin; Anspruch auf Witwerpension hat der Witwer nach dem Tod der versicherten Ehegattin bzw des versicherten Ehegatten (§ 258 Abs 1 ASVG).

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