© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 464273
Art 22 VO 650/2012
Rechtswahl
In vielen Rechtssystemen – wenn oft auch nur beschränkt – möglich, dem österreichischen Rechtssystem fremd (das Erbrecht ist zwingendes Recht) ist die nunmehr eröffnete Möglichkeit der Rechtswahl. Eine Person kann – sollte sie mit der im Gesetz vorgesehenen Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nicht einverstanden sein – für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Todeszeitpunkt angehört.