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Dokument-ID: 464269
Art 3 VO 650/2012
Begriffsbestimmungen
In der Folge werden essenzielle Begriffe der Verordnung definiert. Das hat durchaus seinen Sinn, da die verschiedenen Sprachen der EU durchaus einem Begriff einen anderen Inhalt zuschreiben können oder auch diese Begriffe ganz einfach in deren Rechtssystem nicht existieren und für diese neu definiert werden müssen (was aber nicht zur Folge hat, dass diese nunmehr automatisch in allen Staaten rechtswirksam sind). Diese Definierung ist essenziell, um das gleiche Verständnis dieser in allen Mitgliedsstaaten zu ermöglichen.