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Neu Dokument-ID: 464353

Kommentar

Art 34 VO 650/2012

„Anknüpfungspunkt“

Jenes Element des Tatbestandsbereiches, das Ausdruck der engsten Verknüpfung mit einer Rechtsordnung ist, wird als „Anknüpfungspunkt“ hervorgehoben (zB für die dinglichen Rechte der „Lageort der Sache“; Schwimann, Internationales Privatrecht, 3. Auflage, Manz, S 19).

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