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Neu Dokument-ID: 534775

Kommentar

Art 8 VO 650/2012

Amtswegige Beendigung des eingeleiteten Verfahrens

Ein Gericht, das ein Verfahren in einer Erbsache von Amts wegen

  • nach Artikel 4 (Allgemeine Zuständigkeit) oder
  • nach Artikel 10 (Subsidiäre Zuständigkeit) eingeleitet hat,

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