© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 881545

Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5.1 Aufhebung eines Testaments durch Errichtung eines späteren Testaments (§ 713 ABGB)

Anwendungsbereich

Gem Abs 1 wird ein zeitlich früheres Testament durch ein zeitlich späteres gültiges Testament aufgehoben. Dies gilt jedoch nur, wenn der Verstorbene in der zeitlich späteren Verfügung nicht zugleich bestimmt oder zumindest zu erkennen gegeben hat, dass die frühere Verfügung ganz oder zum Teil aufrechtbleiben soll. Soll demnach das zeitlich spätere Testament das frühere nicht oder nicht ganz ersetzen, dann hat er dies im zeitlich späteren Testament zu erkennen zu geben.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop