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Dokument-ID: 996687
20.3.3 Ausgeschlossene Ansprüche im Insolvenzverfahren
Grundlegendes
Gem § 58 IO können bestimmte Ansprüche nicht als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden. Dazu zählen, soweit im gegebenen Zusammenhang relevant, Ansprüche aus Schenkungen und im Verlassenschaftsinsolvenzverfahren auch Ansprüche aus Vermächtnissen (§ 58 Z 3 IO), wobei nach der Rechtsprechung auch Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung als Insolvenzforderungen ausgeschlossen sind.