© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1129131

Katrin Korak-Kohl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.10 Auslegung bestimmter Begriffe (§§ 681 bis 683 ABGB)

Kinder (§ 681 ABGB)

§ 681 regelt, wem ein Vermächtnis, das der Verstorbene Kindern zuwendet, zukommen soll. Werden die Kinder eines anderen bedacht, wird vermutet, dass nur dessen Söhne und Töchter gemeint sind. Bedenkt er seine eigenen Kinder, sind auch sämtliche Nachkommen umfasst, die im Zeitpunkt seines Ablebens bereits gezeugt waren.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop