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Dokument-ID: 1093306
7.1.6 Bedingungen und Belastungen (§ 762 ABGB)
Keine Erbschaftsausschlagung unter Vorbehalt des Pflichtteils
Sind Zuwendungen belastet, so hat sie der Pflichtteilsberechtigte mit ihrer Belastung zu übernehmen. Er kann die Erbschaft nicht unter dem Vorbehalt des Pflichtteils ausschlagen (§ 808 Abs 2), wohl aber einen Ergänzungsanspruch geltend machen, soweit sein Pflichtteil nicht gedeckt ist (RV ErbRÄG 2015).