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Dokument-ID: 866551
5.4 Das schwedische Verlassenschaftsverfahren
Der Nachlass als juristische Person und seine Anteilseigner
Auch das schwedische Erbrecht behandelt den ruhenden Nachlass (dödsbo) als eine juristische Person. • [Fußnote: Agell/Malmström, Civilrätt, 18. Auflage, (2003) 403.] Als dessen Anteilseigner bzw Miteigentümer (dödsbodelägare) kommen der Ehegatte des Erblassers, seine übrigen gesetzlichen Erben und gewillkürte Erben in Betracht. Der Lebensgefährte, der gegen den Verstorbenen Ansprüche aufgrund der gemeinsamen Wohnstätte hat, ist ebenfalls dödsbodelägare (Ärvdabalk 18 kap. 1 § st. 1).