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Dokument-ID: 1093367
11.9.3 Die Begünstigten als Zuwendungsempfänger
Nach dem Konzept des PSG sind die in der Stiftungsurkunde festgelegten Begünstigten oder die von einer vom Stifter bestimmten Stelle oder vom Stiftungsvorstand ernannten Begünstigten bloß Zuwendungsempfänger einer Privatstiftung. Der Stiftungsvorstand ist bei Benennung der Begünstigten an den durch den Stifter vorgegebenen Stiftungszweck gebunden und ist insofern hinsichtlich der Auswahl der Begünstigten beschränkt (Arnold, PSG³, § 14 Rz 15). Im umgekehrten Fall kann sich aus einer Begünstigtenregelung auch der Stiftungszweck ergeben.